Nicht nur der Energieversorger Tôkyô Denryoku (TEPCO) ist für die Atomkatastrophe von Fukushima verantwortlich, sondern auch der japanische Staat. Denn der Staat als Aufsichtsinstitution hätte den Tsunami am 11. März 2011 aufgrund staatlich anerkannter wissenschaftlicher Voraussagen voraussehen können und sei daher dazu verpflichtet gewesen, den Kraftwerksbetreiber TEPCO zur Verbesserung seiner Sicherheitsmaßnahmen anzuhalten. - So lautet sinngemäß die Begründung, mit der am 10. März 2020 das Bezirksgericht Sapporo in einer Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage entschieden hat. Das Gericht gab damit in wesentlichen Punkten der Klägergruppe recht. Es ist das siebte Mal in elf gleichgerichteten Verfahren, das neben TEPCO auch der Staat zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet wurde.
"Wenn die Regierung Tôkyô Denryoku angewiesen hätte, einen höheren Schutzwall zu errichten, hätte der Unfall vermieden werden können", begründete das Gericht seine Entscheidung, neben TEPCO auch dem Staat Entschädigungszahlungen aufzuerlegen.
In dem Verfahren ging es zum einen darum, ob der Staat aufgrund von wissenschaftlichen Erdbeben- und Tsunami-Prognosen bereits seit 2002 einen Tsunami von der Größe voraussagen hätte können, wie er sich schlielich am 11. März 2011 ereignen sollte. Das Gericht bejahte dies klar. Bis 2006 hätte aufgrund der Prognosen eine adäquate Schutzmauer errichtet werden können, es sei Aufgabe des Staates gewesen, darauf zu drängen.
Zum anderen ging es in dem Prozess um die Frage, ob die Opfer der Atomkatastrophe bereits ausreichend entschädigt worden sind. Die insgesamt 257 nach dem Atomunfall 2011 aus eigener Entscheidung von Fukushima auf Japans nordöstliche Hauptinsel Hokkaidô geflüchteten Kläger*innen hatten einen Schadenersatz von rund 4,24 Milliarden Yen (ca. 35 Millionen Euro) verlangt. In diesem Punkt war das Urteil, wie viele andere Urteile vorher bereits, für die Kläger*innen eine Enttäuschung.
Das Gericht sprach nur 89 Betroffenen aus der Gruppe eine Entschädigungszahlung von insgesamt 52,9 Millionen Yen (ca. 430.000 Euro), das sind kaum 5000 Euro pro Person. Daher kündigten die Kläger Berufung gegen das Urteil an. Dass die Beklagten in Revision gehen, ist ebenfalls wahrscheinlich.
Quellen:
Nachrichtenagentur Kyodo:
https://this.kiji.is/609929754428146785?c=39546741839462401
NHK, 10.03.2020:
https://www3.nhk.or.jp/news/html/20200310/k10012322761000.html?fbclid=IwAR2VawKh5V0bkbHdN3WUY_YypLv4ZDLjoNhCwPqghYjlhKDFYn2KhLDNsgE
Hokkaidô Shimbun Online, 10.03.2020: https://www.hokkaido-np.co.jp/article/400927
Mitteilung der Rechtsanwälte der Klägergruppe: https://www.youtube.com/watch?v=hYKPu9es5Q0
福島第一原発事故集団訴訟 国と東電に賠償命じる判決 札幌地裁 | NHKニュース https://t.co/yCXpPjq4IZ
— Andreas Singler (@AndreasSingler) March 10, 2020
国と東電に賠償命令 札幌地裁 原発事故避難者訴訟:北海道新聞 どうしん電子版 https://t.co/ccBOnMpE68 pic.twitter.com/LR5mabGF6C
— 脱原発の日実行委員会 (@datugennohi) March 10, 2020
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